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Naturschutzgebiet

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Die Nutzung und das Betreten eines Naturschutzgebietes sollte so weit eingeschränkt sein, dass keine Zerstörung oder Veränderung des Gebietes erfolgen kann.(Bild: Dieter Gruber/Pixelio)
Die Nutzung und das Betreten eines Naturschutzgebietes sollte so weit eingeschränkt sein, dass keine Zerstörung oder Veränderung des Gebietes erfolgen kann.(Bild: Dieter Gruber/Pixelio)

Naturschutzgebiete bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung biologischer Vielfalt in Deutschland. Sie sind in der Regel kleinflächig und es herrschen dort hohe Nutzungsbeschränkungen. So sind Aktivitäten verboten, die eine Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung im ausgewiesenen Gebiet verursachen könnten. Wenn es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.


Nach § 23 Absatz 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."
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