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Naturpark

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Naturparke dienen dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt, in denen eine dauerhafte natur- und umweltverträgliche Landnutzung ermöglicht ist. Sie stehen auch dem nachhaltigen Tourismus offen.

Naturparke weisen eine große Arten- und Biotopvielfalt auf. (Bild: F. Neuschulz)
Naturparke weisen eine große Arten- und Biotopvielfalt auf. (Bild: F. Neuschulz)

Nach § 27 BNatSchG sind Naturparke (NRP) "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."

Links

http://www.naturparke.de

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