Naturpark
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Naturparke dienen dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt, in denen eine dauerhafte natur- und umweltverträgliche Landnutzung ermöglicht ist. Sie stehen auch dem nachhaltigen Tourismus offen.
Nach § 27 BNatSchG sind Naturparke (NRP) "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
- nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
- besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."


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