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Landschaftsschutzgebiet

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Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. (Bild: G. Thielcke)
Welche Flächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden können, bestimmen die Bundesländer. (Bild: G. Thielcke)

Landschaftsschutzgebiete zielen darauf ab, den Charakter des definierten Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, wenn sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

Nach § 26 BNatSchG Abs. 1 sind Landschaftsschutzgebiete (LSG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, "in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist".

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