Cartagena-Protokoll
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Durch Auslese und Kreuzung (Züchtung) hat der Mensch seit Jahrtausenden die genetischen Eigenschaften vieler Nutzpflanzen und -tiere verändert. Dies geschah, um bessere Erträge und eine bessere Qualität zu erreichen.
Mit dem Aufkommen der Biotechnologie und der Gentechnik ist die Gefahr schwerwiegender Eingriffe in die Natur größer geworden. Die Vertragsstaatenkonferenz hat dies erkannt und am 29. Januar 2000 ein Nebenabkommen zu Fragen der biologischen Sicherheit, das Cartagena-Protokoll, gegründet.
Ziel des Protokolls ist es, die biologische Vielfalt vor den möglichen Risiken zu schützen, die von biotechnologisch oder gentechnisch erzeugten oder modifizierten Organismen ausgehen. Aufgabe des Cartagena-Protokolls ist es ferner, die Ein- bzw. Ausfuhr gentechnisch veränderter Produkte zu regeln und eine eindeutige Kennzeichnung sicherzustellen.
In Deutschland ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für das Cartagena Protokoll zuständig.


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